Die Bundesregierung hat die Mietpreisbremse bis Ende 2029 verlängert. Für viele Immobilienbesitzer und Investoren bringt das neue Herausforderungen mit sich. Besonders betroffen sind ältere Neubauten (2014–2019), die künftig nicht mehr von der Mietpreisbremse ausgenommen sind.
Doch es gibt auch gute Nachrichten: Neubauten, die nach dem 1. Oktober 2019 fertiggestellt wurden, bleiben weiterhin von den Einschränkungen ausgenommen. In Kombination mit attraktiven Förderungen und steuerlichen Vorteilen bieten sie große Chancen für Anleger.
Was bedeutet die Verlängerung der Mietpreisbremse?
Die Mietpreisbremse begrenzt Mieten bei Neuvermietungen auf maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Sie gilt in Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt, wie zum Beispiel in München, Berlin, Hamburg, Frankfurt und Köln.
Bisher waren alle Neubauten seit 2014 von dieser Regelung ausgenommen. Jetzt kommt die Änderung:
Neubauten, die zwischen 2014 und 2019 gebaut wurden, unterliegen künftig der Mietpreisbremse.
Neubauten, die nach dem 1. Oktober 2019 fertiggestellt wurden, bleiben weiterhin frei von Mietbegrenzungen.
Das heißt konkret: Ältere Neubauten verlieren ihren Vorteil, während aktuelle und zukünftige Neubauten für Anleger noch interessanter werden.
Warum sind Neubauten jetzt besonders attraktiv?
Investoren profitieren bei Neubauten von mehreren entscheidenden Vorteilen:Keine Mietpreisbremse: Bei der Erstvermietung kann die Miete frei festgelegt werden.KfW-Förderkredite: Staatlich geförderte Kredite mit günstigen Zinsen reduzieren die Finanzierungskosten erheblich.Degressive Abschreibung (AfA): Baukosten lassen sich steuerlich schnell absetzen, was die Steuerlast senkt.Sonder-AfA für Neubauten: Zusätzliche steuerliche Abschreibungen sorgen für noch höhere finanzielle Vorteile.Zusammen ergeben sich daraus höhere Mietrenditen und niedrigere laufende Kosten. Gerade in einem angespannten Markt sind Neubauten daher die stabilste und rentabelste Anlageform.
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